JAGDGESCHWADER von RICHTHOFEN
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Bewerbungsregeln

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Beitrag  Fehli So Nov 15, 2009 1:58 pm

§1.(Einstellung) Wir stellen ein wenn ihr..
§1.Abs.I mind. 16. Jahre alt seid ( Ausnahme möglich )
§1.Abs.II über Teamspeak verfügt
§1.Abs.III diese und die nachfolgenden Regeln anerkennt
§1.Abs.IV Bewerbung über §5.(Forum)
§1.Abs.V ( entfällt )
§2. Wir sind in einer Kollegialität...
§2.Abs.I bestehend aus Gildenrat (Kollegium) und Mitgliedern
§2.Abs.II in der der Gildenrat über Wohl und Weh der Gilde bestimmt
§2.Abs.III , Mitglieder aktzeptieren die Entscheidungen des Gildenrates
§2.Abs.IV Geschwfhr sind das "Sprachrohr" der Mitglieder
§2.Abs.V....
§3.(Sozialverhalten) Wir verlangen...
§3.Abs.I einen gepflegten Umgangston innerhalb der Gilde
§3.Abs.II verträgliches Verhalten im Spiel
§3.Abs.III Unterlassung jeglicher Art von Beleidigung bei Mitgliedern und Ehemaligen
§3.Abs.IV Treue zur Gilde und Kameradschaft zu den Mitgliedern
§3.Abs.V gegenseitige Hilfeleistung und Unterstützung
§3.Abs.VI ( entfällt )
§4.(Teamspeak) Wir verlangen...
§4.Abs.I (siehe §3. Sozialverhalten)
§4.Abs.II die aktive bzw. regelmäßige Nutzung des Teamspeak
§4.Abs.III dizipliniertes Verhalten
a) Ess und Trinkgeräusche sind zu unterlassen
b) keinem wird ins Wort gefallen
c) wir bevorzugen PUSH TO TALK
d) gepflegte Ausdrucksweise
§4.Abs.III Höfflichkeitsfloskeln wie "Hallo" und "Tschüss" gehören zum guten Ton.

§5.(Forum)
§5.Abs.I (siehe §3. Sozialverhalten)
§5.Abs.II bei uns herrscht FORUMSPFLICHT
§5.Abs.III bei Gildeneintritt ist eine Vorstellung im dafür Vorgesehenen Threat zu hinterlassen
§5.Abs.V Bewerbungen werden nur über das Forum angenohmen
§5.Abs.VI beachtet, jedes Thema hat sein Threat
§5.Abs.VII Abwesenheit wird im Forum vermerkt
§5.Abs.VIII Kündigungen bitte auch im Forum vermerken

§6.(Verbote) Wir aktzeptieren kein,
§6.Abs.I Verstoß gegen die AGBs von HIS wie,
a) Gildenhopping, Accountsharing oder Sonstige
b) Beleidigungen jeglicher Art
c) Betrug in jeglicher Form bei Handel-Aktionen
§6.Abs.II der Ausschluss aus der Gilde erfolgt bei,
a) schwerwiegenden Verstößen mit sofortiger Wirkung
b) bei mehreren Auffälligkeiten nach Absprache des Gildenrates
c) bei Spezialfällen nach Absprache des Gildenrates


§7(Allgemeines)
§7.Abs.I es ist erlaubt mehrere Accounts zu besitzen, diese müssen aber in dieselbe Flotte
§7.Abs.II >>WICHTIG<< das Reallife geht immer vor
Fehli
Fehli
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